BAURECHT ÖFFENTLICH
- Vorabprüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und baurechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben
- Beratung und juristische Begleitung in Baugenehmigungsverfahren
- Vertretung bei Streitigkeiten mit den Bauaufsichtsbehörden im Widerspruchsverfahren und vor dem Verwaltungsgericht
- Rechtsschutz von Betroffenen gegen Bauvorhaben Dritter im Bereich des Verwaltungsrechts (Nachbarwiderspruch, Nachbarklage gegen erteilte Baugenehmigung, Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten, Geltendmachung von zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor den Zivilgerichten)
- Geltendmachung Ihrer Belange als Betroffene in Verfahren der Bauleitplanung und komplexen Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. Planfeststellungsverfahren, förmliche Anlagengenehmigungsverfahren nach dem BImSchG)