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BAURECHT ÖFFENTLICH

  • Vorabprüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und baurechtlichen Zulässig­keit von Bauvorhaben
  • Beratung und juristische Begleitung in Baugenehmigungsverfahren
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit den Bauaufsichtsbehörden im Wider­spruchs­verfahren und vor dem Verwaltungsgericht
  • Rechtsschutz von Betroffenen gegen Bauvorhaben Dritter im Bereich des Verwaltungsrechts (Nachbarwiderspruch, Nachbarklage gegen erteilte Bau­ge­nehmigung, Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten, Geltendmachung von zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen aufgrund öffentlich-recht­licher Vorschriften vor den Zivilgerichten)
  • Geltend­machung Ihrer Belange als Betroffene in Verfahren der Bauleit­planung und komplexen Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. Planfeststellungsverfahren, förmliche Anlagengenehmigungsverfahren nach dem BImSchG)