Rechtsschutz-Versicherungen
"PFISTER RECHTSANWÄLTE" arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und erledigt den Schriftverkehr mit den Versicherungen für Sie.
Prozessfinanzierung
Sofern Sie berechtigte Ansprüche haben, aber die Kosten scheuen, hilft " PFISTER RECHTSANWÄLTE" Ihnen, Wege zu finden, Ihre Ansprüche zu realisieren, u.a. durch die Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierungs-Unternehmen. Für nähere Auskünfte steht Ihnen " PFISTER RECHTSANWÄLTE" gerne zur Verfügung.
"PFISTER RECHTSANWÄLTE" vereinbart das Honorar in außergerichtlichen Angelegenheiten und Beratungssachen mit dem Mandanten. Das Honorar einer Erstberatung beträgt für Verbraucher maximal 190,00 € zzgl. USt.
Wird keine Honorarvereinbarung getroffen und in stets gerichtlichen Streitigkeiten ergibt sich das Honorar aus dem Rechtsanwalstvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (RVG VV). Es ist dabei abhängig von dem Gegenstandswert der Angelegenheit.
Über die Kosten imformiert "PFISTER RECHTSANWÄLTE" bei Mandatserteilung. Die Kosten sind kalkulierbar und transparent.