VERTRAGSRECHT
- Ausarbeiten, Erstellen und Überprüfen von zivilrechtlichen Verträgen wie Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Leihverträgen, Tauschverträgen, Werkverträgen, Leasingverträgen, Franchiseverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus diesen Verträgen
- Beratung bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen, Bedingungen für spezielle Rechtsgeschäfte wie Leasingfactoring, Vermietung, Versicherungen und Bankgeschäfte)
- Versandhandelsrecht
- Verbraucherrechte und Widerrufsrecht