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ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

  • Verteidigung in Bußgeldverfahren gegenüber Behörden und vor Gericht, auch in Rechtsgebieten jenseits des Straßenverkehrsrechts
  • Beratung über Nebenfolgen von Bußgeldentscheidungen, etwa führer­schein­rechtliche Folgen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten