STRAFRECHT
- Verteidigung von Beschuldigten in allen Stadien des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision, unabhängig von der Art und Schwere des Tatvorwurfs – jeder Beschuldigte hat das Recht auf ein faires Verfahren
- Übernahme von Pflichtverteidigungen
- Vertretung im Strafvollstreckungsverfahren (z.B. Bewährungswiderrufsverfahren, Anträge auf Haftaufschub, Überprüfung der Fortdauer von Unterbringung oder Sicherungsverwahrung)
- Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten im Strafverfahren als Nebenkläger
- Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Straftaten
- Beratung von Zeugen im Strafverfahren und Begleitung als Zeugenbeistand